Nach dem Erstgespräch können im gegenseitigen Einvernehmen die sogenannten probatorischen Sitzungen durchgeführt werden. Sie dienen einer
vertiefenden Erfassung der Problematik und einer grundlegenderen Erhebung der Lebensgeschichte und der derzeitigen Lebenssituation.
Der Ratsuchende lernt auch die Arbeitsweise des Psychotherapeuten kennen. Der Psychotherapeut wird eine erste Einschätzung zur Problematik
und zu den Erfolgsaussichten einer Psychotherapie abgeben. Ziel der probatorischen Sitzungen ist eine gemeinsame Vereinbarung über das weitere
Vorgehen und die angestrebte Psychotherapie. Entscheidend für die Aufnahme einer Psychotherapie ist die Motivation und Mitarbeitsbereitschaft des Patienten.
Zusätzlich zur Einschätzung des Therapeuten wird in der Regel ein ärztliches Konsil benötigt. Ein Arzt Ihrer Wahl ist gebeten, in einem Konsiliarbericht über
mögliche körperliche Ursachen der psychischen Problematik, über eventuelle ärztliche Mitbehandlungen und auch über ärztliche Bedenken bezüglich einer
Psychotherapie Auskunft zu geben.
Die private Krankenkasse und die Beihilfe übernehmen in der Regel bis zu fünf probatorische Sitzungen.